Wer kein altes Familienwappen hat, kann auch heute noch ein neues stiften, das nach § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches der BRD schutzwürdiger Bestandteil seines Familiennamens ist. Denn Wappen sind nicht nur ein Privileg des Adels. Allein in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind über 2 Millionen solcher bürgerlichen Persönlichkeitszeichen registriert.